Die Stadt Billerbeck hat sich aufgemacht, die baukulturelle Qualität zu sichern und nachhaltig zu verbessern, um auch zukünftig ein identitätsstiftendes Stadtbild zu schaffen. farwick+grote wurde daher mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung und eines begleitenden Gestaltungshandbuchs beauftragt, das ortstypische und gestaltprägende städtebauliche Merkmale der Billerbecker Innenstadt analysiert und architektonische Leitlinien sowie Regeln für die innerstädtischen Gebäude aufzeigt. Die Gestaltungssatzung wurde nun am 27. Juni 2019 vom Rat in seiner Sitzung beschlossen.
Geprägt wird Billerbeck durch die im Volksmund als Ludgerusdom bezeichnete Kirche St. Ludgerus sowie die Kirche St. Johannes der Täufer, die den nördlichen und südlichen Endpunkt der Lange Straße bilden. Die intakte Grundstruktur des historischen Stadtkerns mit zahlreichen Denkmälern ist nach wie vor ablesbar, da die Stadt im 2. Weltkrieg kaum Kriegsschäden davon getragen hat. Anders als die bisherige Satzung von 1985 gliedert die von farwick+grote erarbeitete neue Gestaltungssatzung die Innenstadt in einen Kern, in dem strengere Regelungen gelten, und in einen äußeren Bereich, ist konkreter und enthält viele Differenzierungen hinsichtlich Fassaden- und Dachgestaltung, Gebäudehöhen, Sonnenschutz und Werbeanlagen.
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